Kapitel 53
Deutsche. Sie hatten ihre nationalen Räte, wie der Gauls,; in dem das
königliche und herzögliche Büros, die zur Mehrheit davon Gewähren, wurden
Stimmen. Sie wählten auch, auf diesen Gelegenheiten, nur jene der ihr
Tugend, durch wiederholten Versuch, hatte eindeutig davon unterschieden das
Ruhe; und sie beschränkten bis jetzt ihre Autorität, sie so weder zu verlassen,
die Macht, Inhaftierung oder Streifen zuzufügen, noch vom Trainieren irgend
strafbare Gerichtsbarkeit. Aber als Bestrafung notwendig von in einem Staat zivil war,
Gesellschaft, "es wurde allein zu den Priestern erlaubt, daß es dazu erscheinen könnte,
ist, auf der Anordnung der Götter, zugefügt worden und nicht durch irgendeinen superiour
Befehlsgewalt über Mann."
Die Berichte, die wir so über die alten Deutschen und Gauls erstattet haben,,
wird auch gefunden werden, davon gleich wahr zu sein jenes bevölkern Sie das angekommen war
beim gleichen Staat untergeordneter Gesellschaft. Wir könnten appellieren, für ein
Zeugnis davon, zur Geschichte vom Goths,; zur Geschichte von das
Frank und Saxons; zu, die Geschichte, in Kurzschluß, von all jenen Nationen, von
welcher die anderen Regierungen, jetzt auffallend für Europa, haben Sie
unleugbar losgelassen. Und wir könnten, als ein weiterer Beweis, dazu appellieren das
Amerikaner, die von vielen des moderns vertreten werden, von ihrem eigenen
okuläres Zeugnis, als das Beobachten beim gegenwärtigen Tag des gleichen Zolles.
Es bleibt nur übrig zu beobachten, daß, als sich diese Sitten darunter durchsetzten, das
andere Nationen beschrieben, in ihrem frühen Staat des Untergebenen
Gesellschaft, und als sie überdies die Sitten von ihrem jeweiligen waren,
Vorfahren, es erscheint, daß sie weitergegeben worden sein müssen, beide durch
Tradition und die Verwendung, von der ersten Einführung in _government_.
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JUNGE. III.
Wir folgern vielleicht jetzt jene allgemeinen Maximen betreffend des _subordination_,
und _liberty_, den wir erwähnten, um im Grunde gewesen zu sein,