Kapitel 64
wenden Sie dieses an, den severest menschlicher Bestrafungen, zur Unbedeutendsten,
Vergehen! doch sind solchen die Sitte mit den Afrikanern: für, von der Zeit,
in dem die Europäer zuerst die afrikanischen Prinzen damit berauschten ihr
fremde Züge, kein Verbrechen ist begangen worden, kein Schatten eines Verbrechens
ausgedacht ist das nicht sofort mit _servitude_ bestraft worden.
Aber für welchen Zweck wird die Bestrafung angewandt? Es wird angewandt, um abzuändern
die Manieren des Verbrechers, und macht ihm so ein besseres Thema? Nein,
für wenn Sie ihn verbannen, kann er nicht mehr ein Thema sein, und Sie können nein
seien Sie länger deshalb für seine Moral bedacht. Fügen Sie diesem hinzu, daß wenn Sie
verbannen Sie ihn zu einer Stelle, wo er die Nöte des Mangels erfahren sollte,
und Hunger, hungern Sie so kräftig, zwingen Sie Männer zur Begehung davon
Verbrechen, Sie zwingen ihn, eher zu verderben, als ändert seine Manieren ab, und zu
seien Sie bös, als er ansonsten nur sein könnte.
Es wird dann angewandt, daß andere vielleicht von den Gleichen abgehalten werden,
Verfahren, und daß Verbrechen vielleicht weniger häufig werden? Nein, aber das
_avarice_ wird vielleicht befriedigt; daß der Prinz vielleicht erfährt, das
Vergütungen des Verkaufes: für, fürchterlich und melancholisch dachte! das mehr
Verbrechen, die seine Themen begehen, die Reicheren sind er, der gemacht wird,; das mehr
_abandoned_ das Thema, der _happier_ ist der Prinz!
Keines kann, wir erlauben es, daß die Bestrafung sich so bewarb, tendiert in keine
Grad, um _publick happiness_ zu beantworten,; für, wenn Männer verurteilt werden können,
zu Sklaverei, Recht oder Unrecht; wenn Schatten in Substanzen verwandelt werden können,,
und Tugenden in Verbrechen; es ist offensichtlich, daß keines froh sein kann, weil
keines kann sicher sein.
Aber wenn die Bestrafung unendlich größer als das Vergehen ist, das hat
gewesen shewn vorher, und wenn es zugefügt wird, weder abzuändern das
kriminell, noch andere vom gleichen Verfahren, noch fortzuschreiten, abzuhalten,