Kapitel 35
auf ablehnend auf solchen Gelegenheiten Beiträge zu wohltätigen Zwecken wird gegründet das
Prinzip, das Geld, das in so eine Situation von einem Mann gebracht wird, genommen wird,
von seinen rechtmäßigen Gläubigern; und daß so ein Mann nichts haben kann zu geben,,
während er jede Sache einem anderen schuldet.
Es wird vielleicht von dieser Regel oder der Sitte beobachtet der, wie es darin gegründet wird,
moralisches Prinzip, deshalb tendiert es, ein moralisches Ende zu fördern. Wenn Personen von
diese Beschreibung sieht, daß ihre eigenen Spenden damit verzichteten, aber jene von
der Rest der Versammlung, der genommen wird, werden sie an ihre eigene Situation erinnert,
und vom desirableness, die volle Zufriedenstellung erforderlich zu machen. Das
Sitte operiert deshalb als ein beständiges Andenken, das ihre Schulden sind,
immer noch über ihnen hängend, und souffliert zu neuer Industrie und besorgt
Ausübung für ihre Löschung. Es gibt viele Beispiele an Quakers der
hat ihre Zusammenstellung bezahlt, wie andere machen, aber der, nach einem Fehler von vielen
Jahre haben ihre ehemaligen Gläubiger überrascht, indem sie sie bringen, das
das Bleiben Menge ihrer ehemaligen Schulden. Also ist der Quakers oft
zu Meinung ermöglicht können welche wenigen anderen auf dem gleichen Thema sagen, daß sie
ist schließlich nicht verletzend zur Menschheit, entweder durch ihre Fehler, oder durch
ihre Mißgeschicke.
SEKTE. IIE.
_But, obwohl der Quakers diese Regulierungen, den Weltfund, gemacht hat,
bemängeln Sie mit vielen ihrer Gewerbe oder Berufungen, mehrere von diesen,
spezifiziert, durch vorgeschlagener Standard der sie, einige von diesen, zu untersuchen
durch diesen Standard tadelnswert, und aufgegeben von viel Quakers darauf
Konto, obwohl Individuen vielleicht immer noch them._ folgen,
Aber obwohl der Quakers diese schönen Regulierungen gemacht hat, die betreffen,
Gewerbe, es ist offensichtlich, daß die Welt nicht völlig damit zufriedengestellt wird, ihr
führen Sie auf diesem Thema durch. Leute klagen sie davon wegen der Ausübung an