Kapitel 100
mütterliche Duldung auf ihrer Seite und einer stillschweigenden Annahme auf sein, daß er ist, nicht erwartet, der Versorger zu sein. "Art vom Ehemann" einer Wirtin war das geeignete Beschreibung von einem solchem Mann, der Sprecher, der das "Schweigsame in Verstand hat, Partner", der Aushilfsarbeiten um das möblieren-Zimmer-Haus seiner Frau macht. Das in seinem Spiel Lightnin's von Frank Bacon dargestellter liebenswerter alter Schlingel ist typisch von dieser Art von Ehemann. Es gibt keine Ursache für äußere Einmischung in so einer Anordnung als es sehnen Sie sich als beide, wird und die Familie zufriedengestellt, wie eine Einheit freitragend ist. Es ist oft ein ernstes Problem zum Fallarbeiter aber, um zu wissen wie um so eine Familie zu behandeln, wenn die Brotverdienerfrau behindert wird. Solchen waren der Fall, als Frau Laflin mit Tuberkulose krank fiel. Ihr Verwandte beschrieben ihren Ehemann als "diese kleine Null eines Mannes." Er gehabt keine schlechten Gewohnheiten und war kläglich begierig, zu arbeiten, aber obwohl nur ein wenig über fünfzig war er vorzeitig alt und unfähig. Die Lösung gehabt, schließlich institutionelle Sorge für die ganze Familie, Frau Laflin, zu sein in einer Pflegeanstalt, Herr Laflin in einer Heimat für die Alten, und ihre zwei jungen Töchter, durch das Interesse eines ehemaligen Arbeitgebers, in ein gutes Frauenkloster bildet aus. "Unkomplizierte" Vernachlässigung der Unterhaltspflicht, wie in der Fall von Herr Laflin ist, aber, selten in der Erfahrung des Fürsorgers. Aus einer Gruppe von 51 Nichtanhängern wählte aufs Geratewohl von den Aufzeichnungen aus von der Büffelwohltätigkeit Organisationsgesellschaft in 1917 zeigten 46 einiges ernst moralisch bemängeln Sie anders als Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. Alkoholismus ist wahrscheinlich das commonest dieser Komplikationen; und, wie darin hinaus gerichtet worden ist das vorheriges Kapitel ist wahrscheinlich auch eine primäre Ursache. Es wird sein ein Sache von großem Interesse für Fürsorger ob die "Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
| Zurück | Inhalt | Vor |