Kapitel 22
hinzugefügt, aber, und es kann zu mit Nachdruck nicht hinzugefügt werden, daß das Gesellschaftliche worker muß in diesen Fällen von machenden Diagnosen gewissenhaft absehen, sogar versuchsweise; sie muß solche Daten verweisen wie entweder dazu zu ihr gekommen das Allgemeinpraktiker oder zum Psychiater, das von einem oder dem anderen Auswählen wie die präsentierten Symptome vielleicht zeigen. Vom Lagenarbeiter verstandener well ist eigentliche Unangepaßtheiten, beide, physisch und geistig (oder geistig) das das Vollständige verhindert Zufriedenstellung von einem oder beidem. Einige von diesen sind durch medizinische Sorge heilbar, andere von Anweisung und Ausbildung. Diese Anweisung sollte gegeben werden, zu Meinung überflüssig, vom Arzt und nicht vom Fallarbeiter. Wenn unkorrigierte solche Unangepaßtheiten sind geeignet, in eheliches Wrack zu resultieren. Kein Versuch kann hier gemacht werden, eigentliche Geschlechtsperversionen darin zu besprechen ihr Verhältnis zu Desertion. Ihre Wirkung ist offensichtlich; und der Fürsorger sollen Sie genug gut informiert sein, nicht nur von einigen üblichen Büchern, auf dem subject,[13], aber von einem Wissen von den Phrasen, die benutzt werden, in den Mietshäusern, sie zu verstehen, damit bedeutungsvolle Symptome sind, nicht überblickt. So gründlich werden Geschlechtsschwierigkeiten mit in Verbindung gebracht das Neurosen, die der Lagenfürsorger den Psychiater konsultieren sollte, frei, wo einer verfügbar ist, vor dem Versuchen, mit ihnen zu verhandeln. 12. Gemeine Gewohnheiten.--Sexuelle Unsittlichkeit, durch sein degenerativ, Wirkung auf Persönlichkeit und die heruntergelassenen Ideale der Ehe, die es veranlaßt, hat eine wirkliche Wirkung darauf, Desertion herbeizuführen. Der "andere Mann" und das "andere Frauenart von Desertion ist oft sich aber nur ein Folge eines vorher bestehenden Staates von launenhaft oder sexuell Unvereinbarkeit. Wenn diese darunterliegenden Ursachen angegriffen werden können und verwandelt werden, so eine Desertion ist vielleicht "reparierbar."
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