Kapitel 36
der Hauptprüfer solche Informationen wie vielleicht dazu vernünftig verlangt wird
ermöglichen Sie dem Auftrag, fähige und vertrauenswürdige Prüfer auszuwählen;
und die Prüfungen von jenen, die als Prüfer ausgewählt sind, und die Arbeit
Vorfall dazu, wird als ein Teil des Staatsunternehmens dazu betrachtet werden
wird bei solchem Büro aufgeführt, und mit fälliger Rücksicht auf andere Teile von das
Staatsunternehmen sagte, daß Prüfern Zeit während des Büros erlaubt werden wird,
Stunden, um den von ihnen verlangten Aufgabenbereich zu erfüllen.
2. Es wird die Pflicht jedes leitenden Offizieres, prompt zu informieren, sein
die Kommission, schriftlich, der Entfernung oder Abfluß von der Öffentlichkeit
Dienst irgendeines Prüfers in seinem Büro, oder von der Unfähigkeit oder Ablehnung von
irgendein solcher Prüfer, der in dieser Kapazität handelte,; und, auf der Anfrage von das
Kommission, solcher Offizier wird weniger als zwei Personen nicht daraufhin nennen
wen unter ihm dienend, betrifft er für eine Stelle darauf als fähigsten ein
das Untersuchen von Ausschuß, beim Angeben ihrer Qualifikationen im allgemeinen,; und von allem
jene, die vielleicht für jede solche Stelle genannt werden, die die Kommission auswählen wird,
eine Person, die die Gleichen füllte.
HERRSCHEN SIE XI.
1. Jeder Antrag, um den Bewerber zu berechtigen, dafür zu erscheinen
die Prüfung oder untersucht zu werden muß die Tatsachen unter Schwur darauf angeben das
das Folgen von Themen: , (1), voller Name, Wohnsitz und Postzustellungsadresse;
(2, Staatsangehörigkeit,; , (3), Alter,; , (4), Geburtsort,; , (5), die Gesundheit und (die ärztliche Untersuchung)
Fähigkeit für den Staatsdienst; (6) richtig von Vorliebe wegen
militärischer oder Marine Dienst; , (7), vorherige Anstellung als die Öffentlichkeit,
Dienst; , (8), Unternehmen oder Anstellung und (Wohnsitz) für die vorherigen fünf
Jahre; , (9), Ausbildung. Solche andere Informationen werden als es möbliert werden das