John N. (John Nathan) Cobb
Kapitel 47
Pakete; und bei Beschlagnahme durch irgend ordnungsgemäß befugten Offizier
von irgendwelchen Faß, Kisten oder anderen Paketen unterwegs, das Enthalten
Hummer, die so nicht markiert werden, oder bei Beschlagnahme durch solchen
Offizier von Faß, Kisten oder anderen Paketen, der unterwegs enthält,
Hummer weniger als die vorgeschriebene Länge, solche Hummer wie ist
lebend und weniger als die vorgeschriebene Länge wird befreit werden und
alle solchen Hummer wie von der vorgeschriebenen Länge, die in solchen gefunden wird, ist
Faß, Kisten oder Pakete, zusammen mit solchen Faß, Kisten,,
und Pakete, wird verwirkt werden und von unten veranlaßt werden das
Bestimmungen des Teiles 47 dieser Tat.
SEK. 43. Jede Person, Firma, Verband oder Firma, die sich einschiffen,
Hummer, ohne die Faß, Kisten oder andere Pakete darin zu haben,
welcher die Gleichen werden als vorgeschrieben im Vorherigen markiert enthalten
Teil wird nach Überzeugung, wird von einer Geldstrafe von $25 bestraft, und
auf nachfolgender Überzeugung davon von einer Geldstrafe von $50; und irgend
Person oder Firma im Unternehmen einer Fernmeldebetriebsgesellschaft von
Waren, die tragen werden oder von Stelle zu Stelle transportieren werden,
Hummer in Faß, Kisten oder andere Pakete nicht so markiert werden Sie
seien Sie davon nach solcher Überzeugung für eine Strafe von $50 verantwortlich.
SEK. 44. Alle Autos, in denen Hummer behalten werden, und alle Hummerautos,
während im Wasser, wird den Namen vom Besitzer oder den Besitzern haben
davon auf der Spitze des Autos, wo es vielleicht klar gesehen wird, in
Briefe nicht weniger als Dreiviertel von einem Zoll in Länge klar
geschnitzt oder brandmarkte darauf, und alle Fallen, Autos oder andere Geräte
für das Fangen von Hummern wird haben, während im Wasser, das
der Name von Besitzer schnitzte oder brandmarkte in wie Art auf allen Bojen
zu gesagten Fallen oder anderen Geräten befestigt, unter einer Strafe von $10
für jedes Auto und $5 für jede Falle oder jedes Gerät nicht so markiert; und wenn