Die Hummerfischereizone von Maine, Bulletin von der Vereinigte Staaten Fisch Kommission, Vol. 19, Seiten 241-265, 1899,

John N. (John Nathan) Cobb

Kapitel 47

   Pakete;  und bei Beschlagnahme durch irgend ordnungsgemäß befugten Offizier
   von irgendwelchen Faß, Kisten oder anderen Paketen unterwegs, das Enthalten
   Hummer, die so nicht markiert werden, oder bei Beschlagnahme durch solchen
   Offizier von Faß, Kisten oder anderen Paketen, der unterwegs enthält,
   Hummer weniger als die vorgeschriebene Länge, solche Hummer wie ist
   lebend und weniger als die vorgeschriebene Länge wird befreit werden und
   alle solchen Hummer wie von der vorgeschriebenen Länge, die in solchen gefunden wird, ist
   Faß, Kisten oder Pakete, zusammen mit solchen Faß, Kisten,,
   und Pakete, wird verwirkt werden und von unten veranlaßt werden das
   Bestimmungen des Teiles 47 dieser Tat.

   SEK. 43. Jede Person, Firma, Verband oder Firma, die sich einschiffen,
   Hummer, ohne die Faß, Kisten oder andere Pakete darin zu haben,
   welcher die Gleichen werden als vorgeschrieben im Vorherigen markiert enthalten
   Teil wird nach Überzeugung, wird von einer Geldstrafe von $25 bestraft, und
   auf nachfolgender Überzeugung davon von einer Geldstrafe von $50; und irgend
   Person oder Firma im Unternehmen einer Fernmeldebetriebsgesellschaft von
   Waren, die tragen werden oder von Stelle zu Stelle transportieren werden,
   Hummer in Faß, Kisten oder andere Pakete nicht so markiert werden Sie
   seien Sie davon nach solcher Überzeugung für eine Strafe von $50 verantwortlich.

   SEK. 44. Alle Autos, in denen Hummer behalten werden, und alle Hummerautos,
   während im Wasser, wird den Namen vom Besitzer oder den Besitzern haben
   davon auf der Spitze des Autos, wo es vielleicht klar gesehen wird, in
   Briefe nicht weniger als Dreiviertel von einem Zoll in Länge klar
   geschnitzt oder brandmarkte darauf, und alle Fallen, Autos oder andere Geräte
   für das Fangen von Hummern wird haben, während im Wasser, das
   der Name von Besitzer schnitzte oder brandmarkte in wie Art auf allen Bojen
   zu gesagten Fallen oder anderen Geräten befestigt, unter einer Strafe von $10
   für jedes Auto und $5 für jede Falle oder jedes Gerät nicht so markiert;  und wenn
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