Kapitel 58
hat seine Frau getötet, und ihrem Liebhaber wird erlaubt, beides auf sein Spielergebnis zu verlassen
zum Werden ein _magani_, ein weiterer Prämienlohn für ihn, um seines zu rächen,
Unrechte. Fälle werden bekannt, wo der Ehemann Zahlung für seines annahm,
die Zuneigungen von Frau, aber es wurde ein Zeichen der Schwäche betrachtet, oder
Feigheit, und der Mann verlor Kaste. Unprovozierter Mord an einem von das
gleich oder ein freundliches Dorf wird vom Tod bestraft.
Ein Mann ist, der verbotene Verbindungen mit einer Sklavenfrau, nicht sein eigenes, hat,
einer schweren Geldstrafe oder einem Begriff der Knechtschaft unterworfen. Inzest sollte sein
vom Tod der Täter bestraft für sollten Sie so einen Verbrechengehen
ungestraft würden die Geister das Meer veranlassen, sich zu erheben und das Land zu decken.
Datu Tongkaling behauptet, daß auf zwei Gelegenheiten, weil er Herrscher, er, wurde,
hat solche Täter zum Tod gesetzt. Im ersten Fall hatte er das Ehepaar
Grenze und geworfen ins Meer, während sie im zweiten Beispiel waren,
Bäumen im Wald gebunden und opferte in der Gegenwart davon alle das
Leute des Dorfes.
Verbote existieren gegen das Tragen von der Kleidung der
unterscheidet Krieger und Priesterinnen, und es gibt Regeln leitend
das Verhalten der Individuen während in der Nähe von Schreinen oder während der Zeremonien, aber
Bestrafung für das Brechen von diesen Regeln wird vom Branntwein auferlegt
eher als vom _datu_.
Jede Entscheidung wird zu total benachbart als habende Eigentumsrechte erkannt
Länder. Innerhalb diesen erkannten Grenzen, seine Mitglieder nehmen vielleicht sehr als es aufwärts
landen Sie, wie sie brauchen, sorgte, es ist schon nicht im Gebrauch, aber wenn ein Feld
verlassen für jeden Grund, wird es wieder die Eigenschaft davon das
Gemeinde. Individueller Besitz erstreckt sich zu Häusern, Einrichtung und allem
Artikel vom Ankleiden, auch im Hinblick auf Waffen, Fallen, Tiere und Sklaven.
Obwohl mit einem Preis gekauft hat, die Frau ist immer noch sehr unabhängig und hat
unbestrittene Rechte auf ihre Körbe, beim Kochen von Gebrauchsgegenstanden, Webstühle, und zu das