C. B. Clarke
Kapitel 57
B und gibt es in einem Pauschalbetrag dem Besitzer des A.S. es ist wahrscheinlich, daß
die gegenwärtigen Besitzer von ein beide und B, oder Vorgänger unter dem sie
Behauptung hatte die Güter gekauft ein und B, nachdem die Grundabgabe gehabt hatte,
wird für sie entschieden, und die Menge von Grundabgabe wäre dann gewesen
vollständig betrachtet im Preis bezahlte.
Wir sehen so, daß im Fall der Grundabgabe, als wir davon oben sahen, das
Zehnte, und wie auch angeschaltet der Fall in jeder Steuer permanent ist, ein
Störung der bestehenden Besteuerung ist ungerecht. Dieser Punkt ist damit
viel mißverstand, daß ich eine weitere Abbildung geben werde.
Ich kaufe ein Gut und beabsichtige, mich ihm anzubauen. Es gibt 400
Morgen von Land, und ich glaube dem Land Wert 30s. ein Morgen. Ich bin bereit
um den Kauf von fünfundzwanzig Jahren zu geben. Ich finde, daß der Zehnte £100 pro Jahr ist.
Ich schlage deshalb vor, fünfundzwanzig Male £500 zu geben = £12,500 für das
Land. Aber bevor der Gelegenheitskauf vervollständigt wird, finde ich, daß der Zehnte ist,
£150 pro Jahr. Ich versenke sofort zu fünfundzwanzig Malen £450 mein Angebot =
£11,250, und kauft das Gut zu diesem Preis. Das nächste Jahr einiges
financier gleicht "" den Zehnte aus, und mein Zehnte wird zu £100 reduziert. Ist
es klart nicht auf, daß, durch den equalisation stecke ich £1250 und jemanden ein
anderer verliert es?
Neue Steuern wenn sich aufgedrängt hat, sollte "gleich" sein, so weit, wie es Dose arrangiert wird.
Als eine Erbschaftspflicht auferlegt wurde, wäre es nur gewesen sich aufzudrängen, ein
Folgepflicht auch. Aber, nachdem die Erbschaftspflicht auferlegt worden war,
zwanzig Jahre mit keiner Folgepflicht war es dazu ähnlich ungerecht
ziehen Sie eine Folgepflicht an; für Quantitäten von Land war eingekauft worden
das Intervall von zwanzig Jahren bei ein leicht Mehrpreis als wenn dort
war keine Erbschaftspflicht gewesen, weil es keine Folgepflicht gab.
Der Vorschlag für "equalising"-Steuern wird normalerweise gesetzt, schicken Sie in Reihenfolge nach