Kapitel 11
begründet beiden, daß er gebeten hat, und bestritten,
Genehmigung vom Besitzer des Rechtes der Übersetzung oder das,
nach fälligem Fleiß war er auf seinem Teil unfähig, um den Besitzer zu finden
vom Recht. Zum gleichen Zeitpunkt, wie er seine Bitte ausspricht, daß er wird,
informieren Sie das Internationale Urheberrechtsinformationszentrum entweder
von den Vereinigten Nationen begründet Pädagogisch, Wissenschaftlich und
Kulturelle Organisationen oder irgendwelche nationale oder regionale Informationen
Zentrum, das vielleicht in einer Benachrichtigung dazu bezeichnet worden ist,
diese Wirkung deponierte mit dem Direktorengeneral dadurch das
Regierung des Staates, an die der Verleger dazu geglaubt wird,
haben Sie seine eingetragene Geschäftsstelle.
(d, wenn der Besitzer des Rechtes der Übersetzung nicht gefunden werden kann,,
der Bewerber wird eine Genehmigung anfordern, durch eingeschriebene Luftpost,
Kopien seines Antrages zum Verleger, dessen Name erscheint,
auf der Arbeit und zu irgendeinem nationalen oder regionalen Informationszentrum
wie in Ersatzabsatz (c) erwähnt. Wenn kein solches Zentrum benachrichtigt wird,
er wird auch eine Kopie zum internationalen Copyright schicken
Informationszentrum begründete durch die Vereinigten Nationen
Pädagogische, Wissenschaftliche und Kulturelle Organisation.
2. (ein, Lizenzen erhältlich, nachdem drei Jahre nicht sein werden,
gewährt unter diesem Artikel bis einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten
ist vergangen und genehmigt nach einem Jahr bis es erhältlich ein
weiter ist Periode von neun Monaten vergangen. Je weitere Periode
werden Sie entweder vom Datum der Bitte für die Erlaubnis zu anfangen
übersetzen Sie, erwähnte in Absatz 1 (c) oder, wenn die Identität oder
Adresse des Besitzers des Rechtes der Übersetzung wird nicht bekannt,
vom Datum des Sendens der Kopien des Antrages für ein
Genehmigung erwähnte in Absatz 1(d.
(b, Lizenzen werden nicht gewährt werden, wenn eine Übersetzung gewesen ist,
vom Besitzer des Rechtes für Übersetzung oder mit seines veröffentlicht