Kapitel 12
Genehmigung für die gesagte Periode von sechs oder neun Monaten.
3. Keine genehmigen unter diesem Artikel, wird nur dafür gewährt werden das
Zweck von Lehrberuf, Stipendium oder Forschung.
4. (ein, irgendeine unter diesem Artikel gewährte Genehmigung wird sich nicht erstrecken
zum Export der Kopien und wird gültig nur für Veröffentlichung dasein
das Territorium vom Vertragsstaat, wo es gewesen ist,
angewandt für.
(b, jede Kopie veröffentlichte in Übereinstimmung mit einer Genehmigung, die gewährt wird,
unter diesem Artikel wird eine Benachrichtigung im Geeigneten tragen
Sprache, die angibt, daß die Kopie für Verteilung verfügbar ist,
in nur dem Vertragsstaat, der die Genehmigung gewährt. Wenn das
schreibend trägt die III (1) in Artikel die Kopien spezifizierte Benachrichtigung
werden Sie die gleiche Benachrichtigung tragen.
(c, das Verbot des Exportes sorgte für in Ersatzabsatz, ein)
werden Sie dort nicht anwenden wo ein Regierungs-oder anderes öffentliches Wesen
von einem Staat, der unter diesem Artikel dazu eine Genehmigung gewährt hat,
übersetzen Sie eine Arbeit anders in eine Sprache als englisch, französisch oder
Spanisch schickt Kopien einer Übersetzung, die unter solchen vorbereitet werden,
Lizenz für ein anderes Land wenn:
(i, die Empfänger sind Individuen, die nationals davon sind,
der Vertragsstaat, der die Genehmigung oder Organisationen gewährt,
das Gruppieren von solchen Individuen;
(ii, die Kopien sollten davon nur für den Zweck benutzt werden
Lehrberuf, Stipendium oder Forschung;
(iii, das von den Kopien und ihren nachfolgenden Schicken,
Verteilung zu Empfängern ist ohne den Gegenstand davon
kommerzieller Zweck; und
(iv, das Land hat, zu dem die Kopien geschickt worden sind,
vereinbart mit dem Vertragsstaat, um den Empfang zu erlauben,,
Verteilung oder beide und der Direktorengeneral sind gewesen
benachrichtigt von solchem Einverständnis durch irgendeine der Regierungen
welche haben es geschlossen.
5. Genau wird Bereitstellung auf dem nationalen Niveau gemacht werden sicherzustellen,: