Kapitel 20
seine nationals oder Arbeiten veröffentlichten zuerst in seinem Territorium von aller Staaten-Partei
zu dieser Konvention.
ARTIKEL X
1. Jeder Vertragsstaat unternimmt, zu adoptieren, in Übereinstimmung,
mit seiner Verfassung, solche Maßnahmen wie notwendig ist, sicherzustellen das
Antrag dieser Konvention.
2. Es wird verstanden, daß diese Konvention in zum Datum kommt,
zwingen Sie in Respekt irgendeines Staates, daß State in einer Position unten sein muß, sein
häusliches Gesetz, den Begriffen dieser Konvention Wirkung zu geben.
ARTIKEL XI
1. Ein Zwischenstaatlicher Ausschuß wird hiermit damit begründet
der folgende Aufgabenbereich:
(ein, die Probleme betreffend des Antrages zu studieren und
Bedienung des Welturheberrechtsabkommens;
(b, Vorbereitung für periodische Revisionen davon zu machen,
Konvention;
(c, betreffend dem Internationalen irgendwelche andere Probleme zu studieren,
Schutz des Copyrights, in Mitbedienung mit dem Verschieden,
interessierte internationale Organisationen, wie der United,
Nationen Educational, Wissenschaftliche und Kulturelle Organisation, das
Internationale Gewerkschaft für den Schutz von Literarisch und Künstlerisch
Arbeiten und die Organisation amerikanischer Staaten;
(d, Staaten-Beteiligten am Universalen Copyright zu informieren,
Konvention im Hinblick auf seine Aktivitäten.
2. Der Ausschuß wird davon aus den Vertretern bestehen
achtzehn Staaten-Beteiligter an dieser Konvention oder nur der 1952 Konvention.
3. Der Ausschuß wird mit fälliger Überlegung dazu ausgewählt werden ein
schönes Gleichgewicht der Staatsinteressen auf der Basis geographischer Lage,
Bevölkerung, Sprachen und Phase der Entwicklung.
4. Der Direktorengeneral der Vereinigten Nationen Pädagogisch,
Wissenschaftliche und Kulturelle Organisation, der Direktorengeneral von das
Weltgeistige Eigentumsorganisation und der Generalsekretär
von der Organisation amerikanischer Staaten, oder ihre Vertreter, dürfen Sie
besuchen Sie Versammlungen des Ausschusses in einer beratenden Kapazität.
ARTIKEL XII
Der Zwischenstaatliche Ausschuß wird eine Konferenz einberufen