Das Welturheberrechtsabkommen (1988))

Coalition for Networked Information

Kapitel 23

Konventionen oder Anordnungen und die Bestimmungen dieser Konvention, oder 
zwischen den Bestimmungen von dieser Konvention und jenen von irgendeinem neuen 
Konvention oder Anordnung, die vielleicht zwischen zwei formuliert wird, oder 
amerikanischere Republiken, nachdem diese Konvention in Macht gekommen ist, das 
Konvention oder Anordnung, die in jüngster Zeit formuliert wird, wird sich durchsetzen 
zwischen den Parteien dazu. Rechte auf Arbeiten erwarben in keinen 
Vorher unter existierenden Konventionen oder Anordnungen Staat zusammenziehend das 
Datum wird nicht sein, das diese Konvention in solchem Staat in Macht kommt, 
beeinflußt.

ARTIKEL XIX

Diese Konvention wird es nicht multilateral oder zweiseitig ablehnen 
Konventionen oder Anordnungen praktisch zwischen zwei oder mehr mehr zusammenziehend 
Staaten.  Im Fall irgendeines Unterschiedes zwischen den Bestimmungen von solchen 
das Existieren Konventionen oder Anordnungen und die Bestimmungen davon 
Konvention, die Bestimmungen dieser Konvention werden sich durchsetzen.  Rechte in 
Arbeiten erwarben in jedem Vertragsstaat unter existierenden Konventionen oder 
Anordnungen vor dem Datum, auf das diese Konvention in Macht kommt, 
in solchem Staat wird nicht beeinflußt werden.  Nichts in diesem Artikel wird beeinflussen 
die Bestimmungen von Articles XVII und XVIII.

ARTIKEL XX

Bedenken zu dieser Konvention wird nicht erlaubt werden.

ARTIKEL XXI

1. Der Direktorengeneral wird ordnungsgemäß bescheinigte Kopien davon schicken 
Konvention zu den Staaten interessierte und zum Generalsekretär von das 
Vereinigte Nationen durch ihn für Registrierung.

2. Er wird auch alle interessierten Staaten davon informieren das 
Gutheißungen, Annahmen, Beitritte, die deponiert worden sind, das 
Datum, auf das diese Konvention in Macht kommt, die Benachrichtigungen unter 
diese Konvention und die Denunziationen unter Article XIV.

ANHANG-ERKLÄRUNG, DIE XVII IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL BRINGT,

Die Staaten, die Mitglieder der International Union dafür sind, 
der Schutz Literarischer und Künstlerischer Arbeiten, im folgenden rief "das 
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