Das Welturheberrechtsabkommen (1988))

Coalition for Networked Information

Kapitel 28

dazu, hat dieses Protokoll unterschrieben.

Bei Paris gemacht, diese zwanzig vierten Tage vom Juli 1971, ins 
Englisch, Französisch und spanische Sprachen, die drei Texte, die gleich sind, 
gebieterisch, in einer einzelnen Kopie, die damit deponiert werden wird, das 
Direktorengeneral der Vereinigten Nationen Pädagogisch, Wissenschaftlich und 
Kulturelle Organisation.  Der Direktorengeneral wird bescheinigt schicken 
Kopien zu den Signatarstaaten, und zum Generalsekretär von das 
Vereinigte Nationen für Registrierung.

Bescheinigt eine wahre und vollständige Kopie des Originals von das 
Welturheberrechtsabkommen wie am 24. Juli 1971 bei Paris revidiert, von 
das Protokoll 1 annektierte als es zum Welturheberrechtsabkommen 
revidiert bei Paris am 24. Juli 1971 betreffend des Antrages davon 
Konvention zu Arbeiten von Staatenlosen Personen und Flüchtlingen und von das 
Protokoll 2 annektierte zum Welturheberrechtsabkommen wie dabei revidiert 
Paris am 24. Juli 1971 betreffend des Antrages dieser Konvention zu 
die Arbeiten bestimmter internationaler Organisationen.

Paris, 24. 12. 1971 Claude Lussier.

Direktor, Büro für Völkerrechtliche Verhaltensnormen und Gesetzliche Angelegenheiten,, 
Verbundene Nationen Educational, Wissenschaftliche und Kult
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