Kapitel 4
Staat von verlangenden Förmlichkeiten oder anderen Bedingungen dafür zusammenziehend das
Erwerb und Vergnügen an Copyright in Respekt der Arbeiten zuerst
veröffentlicht in seinem Territorium oder Arbeiten seines nationals wo veröffentlicht hat.
3. Die Bestimmungen des Absatzes 1 werden keine ausschließen
Vom Sorgen Staat zusammenziehend, daß eine Person, die gerichtliche Erleichterung sucht,
Sie, im Bringen der Handlung, richten Sie sich nach Verfahrenserfordernissen, solch,
als, daß der Kläger durch häuslichen Ratschlag oder das erscheinen muß,
der Kläger muß mit dem Gericht oder einem administrativen deponieren
Büro oder beide, das eine Kopie der Arbeit in den Prozeß verwickelte,; vorausgesetzt
dieser Mißerfolg, sich nach solchen Anforderungen zu richten, wird nicht beeinflussen das
Rechtsgültigkeit des Copyrights, noch jede solche Anforderung wird auferlegt werden
auf einem nationalen eines anderen Vertragsstaates, wenn solche Anforderung nicht ist,
auferlegt auf nationals des Staates, in dem Schutz behauptet wird.
4. In jedem Vertragsstaat dort werden gesetzliche Mittel davon sein
das Schützen der unveröffentlichten Arbeit von nationals ohne Förmlichkeiten davon
andere Vertragsstaaten.
5. Wenn ein Vertragsstaat Schutz gegen mehr als ein Semester gewährt,
von Copyright und der erste Begriff ist länger als einer für eine Periode davon das
Minimumsperioden machten Vorschriften IV in Artikel, solcher Staat wird nicht sein
verlangt, sich darin nach den Bestimmungen des Absatzes 1 dieses Artikels zu richten
Respekt von der Sekunde oder irgendeiner nachfolgenden Schutzfrist.
ARTIKEL IV
1. Die Dauer des Schutzes einer Arbeit wird regiert werden, in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel IIE und diesem Artikel, durch das
Gesetz des Vertragsstaates, in dem Schutz behauptet wird.
2. (ein, der Begriff des Schutzes für Arbeiten schützte darunter
Konvention wird nicht weniger sein, daß das Leben vom Autor und zwanzig-
fünf Jahre nach seinem Tod. Aber, irgendein Vertragsstaat der,
auf dem Zeitpunkt des Inkrafttretens in dieser Konvention in diesem Staat, hat beschränkt