Kapitel 6
ist zuerst veröffentlicht worden.
(b, für die Zwecke des Antrages des Unterartikels, ein),
wenn das Gesetz irgendeines Vertragsstaates zwei gewährt, oder mehr
aufeinanderfolgende Schutzdauer, die Periode von Schutz davon,
Staat wird erwogen werden, die Summe jener Begriffe zu sein.
Aber, wenn eine spezifizierte Arbeit nicht von solchem Staat geschützt wird,
während der Sekunde oder irgendeines nachfolgenden Begriffes für irgendeinen Grund, das
andere Vertragsstaaten werden nicht verpflichtet sein, es während es zu schützen
die Sekunde oder irgendein nachfolgender Begriff.
5. Für die Zwecke des Antrages des Absatzes 4, der Arbeit,
von einem nationalen eines Vertragsstaates, zuerst veröffentlichte darin ein nicht-
Sich zusammenziehender Staat wird behandelt werden als ob zuerst veröffentlicht ins
Das Zusammenziehen von Staat, von dem der Autor ein nationales ist.
6. Für die Zwecke des Antrages des Absatzes 4, bei
gleichzeitige Veröffentlichung in zwei oder mehr Vertragsstaaten, der Arbeit,
wird behandelt werden als ob zuerst veröffentlicht im Staat, der leistet,
der kürzeste Begriff; jede Arbeit veröffentlichte in zwei oder mehr Vertragsstaaten
innerhalb dreißig werden Tage von seiner ersten Veröffentlichung als habend erwogen werden
veröffentlicht gleichzeitig in gesagten Vertragsstaaten.
ARTIKEL IVbis
1. Die Rechte bezogen sich zu in Artikel, den ich das Grundlegende einschließen werde,
Rechte, die die wirtschaftlichen Interessen des Autors sicherstellen, einschließlich der Ausschließlich,
Recht, durch irgendwelche Mittel Fortpflanzung zu ermächtigen, öffentliche Aufführung und
das Ausstrahlen. Die Bestimmungen dieses Artikels werden sich zu Arbeiten erstrecken
geschützt unter dieser Konvention entweder in ihrer originalen Form oder keinen
Form leitete sich kenntlich vom Original her.
2. Aber jeder Vertragsstaat darf, durch sein häusliches
Gesetzgebung macht Ausnahmen, die sich nicht mit dem Geist widersprechen, und
Bestimmungen dieser Konvention, zu den Rechten erwähnte in Absatz 1 davon
dieser Artikel. Keine geben an, daß wessen Gesetzgebung so sorgt, werden Sie