Kapitel 7
gewähren Sie trotzdem zu jedem einen angemessenen Grad wirksamen Schutz
von den Rechten, zu denen Ausnahme gemacht worden ist.
ARTIKEL V
1. Die Rechte bezogen sich zu in Artikel, den ich das Ausschließliche einschließen werde,
direkt vom Autor, um zu machen, zu veröffentlichen und das Machen zu ermächtigen, und
Veröffentlichung der Übersetzungen der Arbeiten schützte unter dieser Konvention.
2. Aber jeder Vertragsstaat darf, durch sein häusliches
Gesetzgebung beschränkt das Recht der Übersetzung der Schriften, aber unterwirft nur
zu den folgenden Bestimmungen:
(ein, wenn, nach der Ausatmung eines Zeitraumes von sieben Jahren von
das Datum der ersten Veröffentlichung eines Schreibens, eine Übersetzung von
solches Schreiben ist nicht in einer Sprache veröffentlicht worden, benutzen Sie im allgemeinen
im Vertragsstaat, vom Besitzer des Rechtes von
Übersetzung oder mit seiner Genehmigung, irgendeinem nationalem von solchen,
Staat zusammenzuziehen, erhält vielleicht davon eine nichtausschließliche Genehmigung das
fähige Autorität, die die Arbeit davon darin übersetzte,
Sprache und veröffentlicht die so übersetzte Arbeit.
(b, Solch national werden Sie in Übereinstimmung mit dem Verfahren davon
der Staat betraf, begründen Sie beiden, daß er gebeten hat,,
und bestritten, Genehmigung vom Eigentümer des Rechtes zu
machen Sie und veröffentlichen Sie die Übersetzung, oder daß, nach fälligem Fleiß
auf seinem Teil war er unfähig, den Besitzer des Rechtes zu finden. Ein
Genehmigung wird auch vielleicht auf den gleichen Bedingungen gewährt wenn alles
vorherige Ausgaben einer Übersetzung in einer Sprache benutzen im allgemeinen darin
der Vertragsstaat ist vergriffen.
(c, wenn der Besitzer des Rechtes der Übersetzung nicht gefunden werden kann,,
dann wird der Bewerber Kopien von ihm eine Genehmigung anfordern
Antrag auf den Verleger, dessen Name auf der Arbeit erscheint,
und, wenn die Staatsangehörigkeit des Besitzers des Rechtes der Übersetzung